Westküstenimmobilien

Westküstenimmobilien – Immobilien und Finanzierungen

Sie haben Fragen oder suchen Informationen zu Themen wie Neubau einer Immobilie, Grundstückskauf, Hauskauf oder Hausfinanzierungen, Umschuldung, Privat- oder Geschäftskredite?
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Hier vorab schon einmal einige grundlegende Informationen: die Baufinanzierung – Finanzierung einer Immobilie

Die Baufinanzierung einer Wohnimmobilie ist ein komplexer und anspruchsvoller Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Hier ist es möglich viel Geld zu sparen, aber auch zu verlieren. Etwas mehr Zeit und Mühe, die in die richtige Strategie zur Geldbeschaffung bei der Bank investiert wird, ist meist sehr gut angelegt. Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Weg zur Bank oder Bausparkasse. Bedenken Sie, dass Sie auch bei dünner Finanzkraft durchaus ein gerngesehener Kunde einer Bank sind, der womöglich, mehrere Jahrzehnte gute Zinsen an die Bank bezahlt.

Nebenkosten beim Immobilienverkauf

Wenn man die richtige Immobilie gefunden hat, kommen noch einige zusätzliche Kosten auf den Käufer zu, die vorher unbedingt bedacht werden sollten.
Zu den Nebenkosten beim Hauskauf gehören vor allem:

  • Notrargebühren
  • Steuern
  • Gerichtskosten
  • Stadt- / Gemeindegebühren
  • Maklerrechnungen
  • Bankgebühren

Notargebühren

Die zu zahlenden Notargebühren belaufen sich auf ca. 1,5 % der beurkundeten Kaufsumme.
Der Käufer sollte die Möglichkeit anstreben, sowohl den Kaufvertrag als auch die Eintragung der Grundschuld im gleichen Notartermin beurkunden zu lassen.
Der Notar rechnet nach einer festgesetzten Gebührenordnung ab.

Steuern

Das Finanzamt verlangt nach Übersendung des bereits notariell beurkundeten Kaufvertrages die Begleichung der Grunderwerbsteuer.
Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5,0 %.
Da das Finanzamt eine benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung erst dann ausstellt, wenn die Steuerforderung ausgeglichen wurde, sollte die Bezahlung zeitnah erfolgen, um die Abwicklung des Kaufvertrages nicht unnötig zu verzögern.

Gerichtskosten

Das zuständige Amtsgericht verlangt die Kosten zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung (Sicherung für den Käufer, dass das Eigentum ohne Zwischenverkauf auf ihn übergeht), die anschließende Löschung dieser Auflassung und die gleichzeitige Eintragung des neuen Eigentümers in Vorkasse.
Auch die Eintragung der Grundschuld muss durch den Käufer entrichtet werden.
Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Kaufpreis des Objektes bzw. des Grundstückes.
Im Kaufvertrag sollte vereinbart werden, dass der Verkäufer die Kosten trägt, die zur Freistellung des Grundbuches anfallen, und der Käufer trägt die Kosten für seine Eintragungen.

Stadt- / Gemeindegebühren

Städte und Gemeinden haben grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei jedem Verkaufsfall.
Der Notar schickt eine Abschrift des Kaufvertrages an die zuständige Gemeinde.

Die zuständige Gemeinde muss dann eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung aufgeben, wenn sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen möchte.
Die Kosten für die Ausfertigung dieses Verzichts werden in der Regel vom Käufer getragen.

Maklerrechnungen

Die Höhe der Provision variiert von Region zu Region.
Es ist auch unterschiedlich, wer die Provision an den Makler zu zahlen hat, Käufer oder Verkäufer; in einigen Regionen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.

Bankgebühren

Die Kosten, die für die Kreditaufnahme anfallen, sind in der Regel nicht verhandelbar.
Entweder, die Kosten werden getragen, oder der Kreditantrag wird durch den Kreditgeber abgelehnt.

Checkliste Immobilienverkauf

  • aktuellen Grundbuchauszug
  • Lageplan des Grundstücks
  • Grundrisse des Objektes
  • mehrere Ansichten des Objektes
  • Berechnungen des Objektes
  • Baubeschreibung des Objektes
  • Energieausweis des Objektes

Der aktuelle Grundbuchauszug

Hiermit sichert sich der Immobilienmakler ab, dass der Verkäufer auch tatsächlich Eigentümer des Objektes ist.
Ebenfalls stellt der Makler anhand des aktuellen Grundbuchauszugs fest, ob Dritte noch Rechte an dem Grundstück haben, dies kann den Verkauf erfahrungsgemäß erheblich erschweren.

Lageplan, Grundrisse und Ansichten des Objektes

Der Käufer benötigt diese Unterlagen in aller Regel für die Finanzierungsanfrage bei seinem Kreditgeber oder Finanzmaklers.
Außerdem ist eine Immobilie für Kunden viel interessanter, wenn gleich ersichtlich ist, ob die vorhandene Raumaufteilung den eigenen Bedürfnissen entspricht bzw. angepasst werden kann.

Fotos der Immobilie macht der Immobilienmakler oft selbst, es sei denn, der Verkäufer hat hervorragende Bilder seiner Immobilie, die sowohl das Haus als auch den Zustand zeitgemäß und optimal zeigen.

Berechnungen des Objektes

Gemeint sind hier die Wohnflächenberechnung und die Berechnung des umbauten Raumes. Diese Unterlagen werden von der Bank für die Finanzierung benötigt. Diese Unterlagen, vor allem die Wohnflächenberechnung, sind erforderlich, um eine korrekte Auskunft über die Größen der Räume zu machen.

Baubeschreibung des Objektes

Viele Interessenten haben großes Interesse an der Baubeschreibung der Immobilie, die sie erwerben möchten. Hier sind alle verwendeten Materialien und Aufbauten (zum Beispiel Wandaufbau) zu erkennen. Die Baubeschreibung gibt einen zuverlässigen Eindruck über die Grundsubstanz des Gebäudes.

Der Immobilienverkäufer hat also vor dem Hausverkauf einiges zu erledigen. Zwar können die o.g. Unterlagen im Lauf der Verkaufsbemühungen beschafft werden, doch im Regelfall ist es sinnvoll die Unterlagen sofort komplett bereitzustellen.

*Alle Unterlagen sind beim örtlichen Bauamt beziehungsweise beim Katasteramt zu beantragen.