Wirtschaftmanagement für bAV

Wirtschaftsmanagement für bAV – betriebliche Altersversorgung

Sie haben Fragen zu der Einrichtung oder Nutzung der betrieblichen Altersversorgung, oder wollen wissen wie viel Förderung Ihnen gesetzlich zusteht und wie diese beantragt wird? Das Bürgertelefon des Wirtschaftsmanagements für bAV ist von montags bis freitags zwischen 8.30 und 18.00 Uhr für Sie erreichbar. Ihr Wirtschaftsmanagement für betriebliche Altersversorgung.

Bundesweite Beratungsstelle – Hauptsitz Brunsbüttel

Wir sind die Einrichtungsstelle für Ihre betriebliche Altersversorgung und weil wir das seit über 35 Jahren machen, können wir das auch garantiert richtig gut.

Öffentlichkeitsarbeit
04852 / 88 6 88 – 0
Arbeitnehmertelefon
04852 / 88 6 88 88
Arbeitgebertelefon
04852 / 88 6 88 66

Faxzentrale: 04852 / 88 6 88 93

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@wirtschaftsmanagement-bav.de

Unser Service macht den Unterschied  – überlassen Sie nichts dem Zufall, gehen Sie gemeinsam mit uns auf Nummer sicher

Ganz kurz über uns: Die gewaltige Summe von 2,3 Milliarden Euro hat der Staat für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung jedes Jahr eingeplant. Durch die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitnehmerberatung konnten Herr Schlüter und das Betriebsrententeam, nur in den letzten Jahren, bei weit über 70% der Arbeitnehmer der durch uns betreuten Unternehmen die Förderung einrichten. Herr Udo Schlüter, Gründer und Inhaber dieser Einrichtungsstelle ist seit nunmehr über 35 Jahren immer erfolgreich an Ihrer Seite und lässt es sich nicht nehmen, Sie persönlich bei der Einrichtung zu begleiten. Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Seit dieser Zeit bis heute, nutzen durch unsere Beratung und Einrichtung in hunderten Unternehmen viele Tausende Arbeitnehmer diese Förderung. Bundesweit gehören dadurch mittlerweile seit Einführung der betrieblichen Altersversorgung, bereits mehr als 1000 Unternehmen zu unserem Einrichtungs- und Nutzungskreis der staatlichen Betriebsrentenförderung.

Gehören auch Sie dazu! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir sorgen für die professionelle Beratung Ihrer Arbeitnehmer sowie die Einrichtung der Förderung in Ihrem Unternehmen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert:

Jung für Alt – dafür steht die gesetzliche Rentenversicherung seit mehr als 100 Jahren. Und dafür wird sie auch morgen stehen. Auch wenn es in Deutschland immer weniger junge und immer mehr ältere Menschen gibt, muss die Rente für die Jüngeren bezahlbar und für die Älteren verlässlich bleiben. „Heute verlässlich für morgen“ ist die Devise. (Quelle: Auszug aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zusätzliche Altersvorsoge, Januar 2010)

Die betriebliche Altersversorgung mit ihren festen Garantieleistungen und der Möglichkeit in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen wird als zweite Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger und deswegen staatlich gefördert.

Das ist das größte Programm zum Aufbau von Alterseinkommen in der Geschichte der Bundesrepublik.

Gesetzliche Grundlagen:

Der gesetzliche Rechtsanspruch nach § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Quelle: Bundesministerium der Justiz, klicken Sie bitte hier.

Die staatliche Förderung nach § 3.63 Einkommenssteuergesetz (EStG)
Quelle: Bundesministerium der Justiz, klicken Sie bitte hier.